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Schockanruf in Sulzbach-Rosenberg: Seniorin erkennt Betrug rechtzeitig

  • 1. Aug.
  • 1 Min. Lesezeit

Schockanruf Sulzbach-Rosenberg: Eine 86-jährige Frau durchschaute die Masche falscher Staatsanwälte und verhinderte einen Vermögensschaden.


Schockanruf

Zwei Anrufe mit erfundener Unfallgeschichte


Am Donnerstag, 30. Juli 2026, versuchten bislang unbekannte Betrüger mit der Masche des sogenannten Schockanrufs eine 86-jährige Frau aus dem Dienstbereich der Polizeiinspektion Sulzbach-Rosenberg um ihr Vermögen zu bringen. Zunächst erhielt die Geschädigte einen Anruf von einem angeblichen Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Nürnberg. Dieser behauptete, ihre Tochter habe einen schweren Verkehrsunfall verursacht. Die Frau beendete das Gespräch jedoch umgehend.


Kurze Zeit später meldete sich ein weiterer Anrufer, der sich als Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Amberg ausgab. Er schilderte erneut, die Tochter habe einen Verkehrsunfall mit tödlichem Ausgang verursacht und könne nur gegen die Zahlung einer hohen Kaution freikommen. Die Geschädigte sollte hierfür ihr gesamtes Bargeld bereitlegen.


Misstrauen rettet Vermögen


Als der angebliche Staatsanwalt schließlich zusätzlich die Herausgabe von Wertgegenständen, insbesondere Goldbarren und Münzen, verlangte, wurde die Frau misstrauisch. Sie erklärte dem Anrufer, dass die Polizei bereits vor Ort sei und sie den Sachverhalt mit den Beamten klären werde. Daraufhin beendete der Täter sofort das Gespräch. Zu einem Vermögensschaden kam es nicht. Die Rufnummer des Anrufers wurde nicht angezeigt, wodurch sich die Ermittlungen sehr schwierig gestalten.


Warnhinweis der Polizei


Die Polizei warnt erneut eindringlich vor der Betrugsmasche der sogenannten Schockanrufe. Polizei, Staatsanwaltschaften oder Gerichte fordern niemals telefonisch die Zahlung einer Kaution oder die Übergabe von Bargeld, Gold oder anderen Wertgegenständen. Wer einen solchen Anruf erhält, sollte das Gespräch sofort beenden und sich unter der bekannten Rufnummer bei Angehörigen oder der örtlichen Polizeidienststelle vergewissern. Im Zweifel gilt: Auflegen und die Polizei verständigen.

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