Regensburg: Zoll stellt 2.312 Cannabispflanzen sicher
- vor 4 Tagen
- 2 Min. Lesezeit
Bei Kontrollen in Regensburg stellte der Zoll 2.312 Cannabispflanzen sicher und leitete 730 Strafverfahren ein.

Pflanzen in zwei Lastwagen entdeckt
Vor Kurzem kontrollierten Zöllnerinnen und Zöllner der Kontrolleinheit Verkehrswege Regensburg bei einem Paketdienstleister mehrere Lastwagen. In zwei Fahrzeugen entdeckten sie insgesamt 2.312 junge Cannabispflanzen.
Die Pflanzen stammten von einem österreichischen Unternehmen und waren für 729 Empfängerinnen und Empfänger in Deutschland bestimmt. Das Unternehmen hatte die beiden Lastwagen wegen der notwendigen Transporttemperaturen eigens für die Pflanzenlieferungen angemietet. Die meisten Bestellungen umfassten lediglich ein oder zwei Pflanzen. Die größte Einzelbestellung bestand aus 72 Pflanzen.
Als Stecklinge deklariert
Die Pflanzen waren überwiegend als Stecklinge gekennzeichnet. Bei der Kontrolle stellte der Zoll jedoch fest, dass sie bereits eingepflanzt waren und sich zu eigenständigen jungen Pflanzen entwickelt hatten.
Damit handelte es sich rechtlich nicht mehr um Stecklinge, sondern um sogenannte Setzlinge. Dieser Unterschied ist entscheidend: Echte Cannabisstecklinge gelten nach dem Konsumcannabisgesetz als Vermehrungsmaterial und grundsätzlich nicht als Cannabis. Für sie gilt das Einfuhrverbot für Cannabis daher grundsätzlich nicht.
Setzlinge gelten dagegen bereits als Cannabispflanzen. Ihre Einfuhr nach Deutschland ist verboten – auch dann, wenn sie aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union kommen.
730 Strafverfahren eingeleitet
Gegen die 729 Empfängerinnen und Empfänger leitete der Zoll Strafverfahren wegen des Verdachts der verbotenen Einfuhr von Cannabis ein. Gegen den österreichischen Versender kam ein weiteres Verfahren wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Cannabis hinzu.
Damit wurden insgesamt 730 Strafverfahren eingeleitet. Der Zoll gab die Verfahren zur weiteren strafrechtlichen Bewertung an die Staatsanwaltschaft Regensburg ab.
Die sichergestellten Cannabispflanzen sollen nach Abschluss der Verfahren vernichtet werden.
Zoll warnt vor Bestellungen aus dem Ausland
Nadine Striegel, Pressesprecherin des Hauptzollamts Regensburg, weist darauf hin, dass bei Bestellungen im Internet nicht immer sofort erkennbar ist, aus welchem Land eine Ware tatsächlich verschickt wird. Käufer sollten deshalb beispielsweise das Impressum eines Onlineshops prüfen und auf den Unternehmenssitz achten.
Auch die Bezeichnung „Steckling“ allein bedeutet nicht automatisch, dass eine Einfuhr erlaubt ist. Entscheidend ist laut Zoll der tatsächliche Entwicklungszustand der Pflanze.
Erwachsene dürfen in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen bis zu drei Cannabispflanzen zum Eigenkonsum anbauen. Diese Regelung erlaubt jedoch nicht, bereits eigenständige Cannabispflanzen im Ausland zu bestellen und nach Deutschland einführen zu lassen.
Weitere Informationen zu den Aufgaben und Kontrollen des Zolls finden sich auf der offiziellen Internetseite der deutschen Zollverwaltung.
Ausstellende Behörde: Hauptzollamt Regensburg
Dieser Inhalt wurde mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung von einem Menschen geprüft, überarbeitet und freigegeben.


