Zoll stellt 25.000 Zigaretten sicher
- 14. Aug.
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Beamte der Kontrolleinheit Verkehrswege in Furth im Wald haben seit Juli mehr als 25.000 unversteuerte Zigaretten auf der Autobahn 3 sichergestellt.

Neuer Fund am Rastplatz
Am 12. August 2026 überprüften die Zöllner der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Regensburg auf dem Rastplatz Bayerischer Wald Nord bei Hunderdorf einen Kleinbus mit rumänischer Zulassung. Im Kofferraum entdeckten die Einsatzkräfte in einer Sporttasche 6.000 Zigaretten mit bulgarischen Steuerzeichen. Weitere 3.000 Zigaretten mit rumänischen Steuerzeichen fanden sich in einer Plastiktüte im Fahrgastraum. Die Beamten leiteten gegen den rumänischen Fahrer ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung ein. Die festgesetzte Tabaksteuer beträgt 1.875,70 Euro.
Lkw-Fahrer mit 5.000 Stück Zigaretten
Bereits am 7. August 2026 hatten die Zöllner auf der A3 einen bulgarischen Lastkraftwagen bei der Einreise nach Deutschland aus dem fließenden Verkehr gezogen. Der Fahrer gab zunächst an, keine Waren anmelden zu müssen. Bei der Kontrolle der Fahrerkabine fanden die Beamten jedoch 5.000 unversteuerte Zigaretten in einer Tasche. Der Mann erklärte, die Zigaretten seien für Freunde bestimmt. Auch hier wurde ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet und die Tabaksteuer auf 1.060,39 Euro festgesetzt. Nach Abschluss der Maßnahmen durfte der Fahrer seine Fahrt fortsetzen.
Erfolgreiche Bilanz seit Juli
Die beiden Fälle sind keine Einzelfälle. Seit Anfang Juli stellte die Kontrolleinheit bei insgesamt acht Kontrollen 25.200 Zigaretten fest. Aneinandergereiht würden diese eine Strecke von rund 1,25 Kilometern ergeben. René Matschke, Leiter des Hauptzollamts Regensburg, erklärte dazu, dass die Einsatzkräfte genau wissten, wo sie hinschauen müssten. Die hohe Zahl aufgegriffener Zigaretten spreche für sich.
Reisefreimengen beachten
Wer Zigaretten aus einem anderen EU-Mitgliedstaat nach Deutschland mitbringt, darf diese grundsätzlich steuerfrei für den eigenen Bedarf transportieren. Die Richtmenge liegt bei 800 Stück. Entscheidend ist jedoch der persönliche Eigenbedarf. Werden Zigaretten für andere Personen mitgeführt oder weitergegeben, entfällt die Steuerfreiheit. Dies gilt auch dann, wenn die Weitergabe unentgeltlich erfolgt.
Ausgestellte Behörde: Hauptzollamt Regensburg
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