Regensburg: Zoll kontrolliert Friseure und Kosmetikstudios
Von Jürgen Masching | Oberpfalz Aktuell
Quelle: Hauptzollamt Regensburg
Bei einer bundesweiten Schwerpunktprüfung kontrollierte der Zoll 18 Betriebe im Raum Regensburg, Weiden und Hof. Dabei wurden 24 erste Verdachtsfälle festgestellt.

18 Betriebe und 103 Beschäftigte kontrolliert
Am Samstag, 26. September 2026, führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg eine Zollkontrolle im Friseur- und Kosmetikgewerbe durch.
Im Mittelpunkt standen Friseursalons, Barbershops sowie Kosmetik- und Nagelstudios. Im Bezirk des Hauptzollamts Regensburg waren rund 40 Zöllnerinnen und Zöllner von den Standorten Regensburg, Weiden in der Oberpfalz und Hof im Einsatz.
Insgesamt kontrollierten die Einsatzkräfte 18 Betriebe und befragten 103 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen. Bundesweit waren im Rahmen der Schwerpunktprüfung rund 2.200 Kräfte des Zolls im Einsatz.
Mindestlohn und Sozialversicherung im Fokus
Die Kontrolleure überprüften unter anderem, ob der gesetzliche Mindestlohn eingehalten wird und die Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung gemeldet sind.
Außerdem ging es um die korrekte Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen. Die Zöllnerinnen und Zöllner achteten darüber hinaus auf einen möglichen unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen sowie auf die rechtmäßige Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
24 erste Verdachtsfälle festgestellt
Die Prüfungen führten zu 24 ersten Verdachtsfällen. Nach Angaben des Hauptzollamts Regensburg wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Zudem wurden 19 Ordnungswidrigkeitenverfahren auf den Weg gebracht.
In 23 weiteren Fällen sind noch Nachprüfungen erforderlich. Dafür werden die vor Ort erhobenen Angaben der Beschäftigten unter anderem mit den Lohn- und Finanzunterlagen der Unternehmen abgeglichen. Der Zoll steht dabei auch im Austausch mit anderen Behörden und den Trägern der Sozialversicherung.
Zoll: Mindestlohn liegt bei 13,90 Euro
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 13,90 Euro brutto pro Stunde. Grundsätzlich gilt dieser Anspruch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls überprüft unter anderem, ob Arbeitgeber die gesetzlichen Mindestarbeitsbedingungen einhalten und ihren sozialversicherungsrechtlichen Pflichten nachkommen.
Nadine Striegel, Pressesprecherin des Hauptzollamts Regensburg, betonte, dass die Kontrollen faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen sichern sollen.
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