Eilsbrunn: Zoll entdeckt 439 unversteuerte E-Zigaretten
Von Jürgen Masching | Oberpfalz Aktuell
Quelle: Hauptzollamt Regensburg
Bei einer Kontrolle auf der A3 entdeckte der Zoll 439 unversteuerte E-Zigaretten. Der Steuerschaden liegt bei rund 2.433 Euro.

Zoll kontrolliert Fahrzeug auf der A3
Am 22. September 2026 kontrollierten Einsatzkräfte der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Regensburg einen Pkw mit slowakischem Kennzeichen auf der A3 bei Eilsbrunn.
Das Fahrzeug war in Richtung Passau unterwegs und mit fünf Personen besetzt. Nach eigenen Angaben befanden sich die Reisenden auf dem Weg zu einem Familienbesuch in der Slowakei. Auf die Frage nach verbotenen oder anmeldepflichtigen Gegenständen verneinten die Insassen zunächst, entsprechende Waren mitzuführen.
Hunderte E-Zigaretten versteckt
Bei der anschließenden Kontrolle entdeckten die Zöllnerinnen und Zöllner zunächst verschiedene E-Zigaretten in den Türfächern und in der Mittelkonsole. Daraufhin wurde das Fahrzeug genauer durchsucht. Dabei fanden die Einsatzkräfte weitere unversteuerte E-Zigaretten an verschiedenen Stellen im Auto.
Die Vapes waren unter anderem in der Ersatzradmulde, einem Fach in der Armlehne des Fonds, in Seitenablagen sowie in Einkaufstaschen im Kofferraum versteckt. Eine weitere Menge lag unter Kleidungsstücken in einer Reisetasche. Insgesamt stellte der Zoll 439 E-Zigaretten sicher. Die Produkte waren nicht mit den erforderlichen deutschen Steuerzeichen versehen.
Rund 2.433 Euro Tabaksteuerschaden
Nach Angaben des Hauptzollamts Regensburg beläuft sich der entstandene Tabaksteuerschaden auf rund 2.433 Euro. „Wer unversteuerte E-Zigaretten nach Deutschland bringt, muss damit rechnen, dass diese sichergestellt werden“, erklärt Nadine Striegel, Pressesprecherin des Hauptzollamts Regensburg. Auch eine nachträgliche Zahlung der Tabaksteuer mache die Produkte nicht verkehrsfähig.
Die sichergestellten Waren verbleiben beim Zoll und werden anschließend vernichtet.
Gegen den 28-jährigen slowakischen Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet. Nach Aushändigung des Steuerbescheids und der Zahlung einer Sicherheitsleistung durfte er seine Reise fortsetzen.
Warum E-Zigaretten steuerpflichtig sind
In Deutschland unterliegen neben klassischen Tabakwaren auch sogenannte Substitute für Tabakwaren der Tabaksteuer. Dazu zählen insbesondere Flüssigkeiten für E-Zigaretten.
Solche Produkte dürfen in Deutschland grundsätzlich nur mit einem gültigen deutschen Steuerzeichen in den Verkehr gebracht werden. Das Steuerzeichen dient als Nachweis dafür, dass die entsprechende Tabaksteuer entrichtet wurde.
Dieser Inhalt wurde mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung von einem Menschen geprüft, überarbeitet und freigegeben.


