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Zoll deckt Schwarzarbeit auf: Sicherheitsfirma meldete Beschäftigte nicht an

29. Juli
1 Min. Lesezeit

Schwarzarbeit aufgedeckt: Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg deckte erhebliche Verstöße gegen das Sozialversicherungsrecht in einem Sicherheitsunternehmen auf.


Zoll

Kontrolle vor Diskothek liefert erste Hinweise


Ausgangspunkt der Ermittlungen war eine bundesweite Schwerpunktprüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Wach- und Sicherheitsgewerbe im September 2023. Bei der Kontrolle mehrerer Sicherheitskräfte vor einer Diskothek ergaben sich erste Hinweise auf Unregelmäßigkeiten. Die anschließende Prüfung der Geschäftsunterlagen bestätigte den Verdacht: Obwohl das Unternehmen bereits Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigte, war bis zum Zeitpunkt der Kontrolle kein einziger Beschäftigter zur Sozialversicherung angemeldet.


57 Fälle von Sozialversicherungsbetrug


Die weiteren Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit ergaben, dass im Zeitraum von Dezember 2022 bis September 2023 in insgesamt 57 Fällen Sozialversicherungsmeldungen unterblieben waren. Dadurch entstand den Sozialversicherungsträgern ein Schaden in Höhe von 31.511,39 Euro. Der ausstehende Gesamtbetrag wurde zwischenzeitlich vollständig nachentrichtet.


Rechtskräftige Verurteilung vor Landgericht Regensburg


Das Landgericht Regensburg verurteilte die beiden Verantwortlichen rechtskräftig wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt zu Geldstrafen von 90 beziehungsweise 180 Tagessätzen. Gegen jeden der beiden Angeklagten wurde eine Geldstrafe in Höhe von 7.200 Euro verhängt. Insgesamt beläuft sich die Geldstrafe somit auf 14.400 Euro.

Faire Wettbewerbsbedingungen durch konsequente Kontrollen


Leitender Regierungsdirektor René Matschke, Leiter des Hauptzollamts Regensburg, betont: „Wer Beschäftigte nicht ordnungsgemäß zur Sozialversicherung anmeldet, schädigt nicht nur die Sozialversicherungssysteme, sondern verschafft sich zugleich einen unzulässigen Wettbewerbsvorteil gegenüber rechtskonform handelnden Unternehmen. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit verfolgt solche Verstöße konsequent und sorgt damit für faire Wettbewerbsbedingungen und den Schutz der Beschäftigten."

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