Waidhaus: Vier Haftbefehle an Grenze vollstreckt
Bei Grenzkontrollen nimmt die Bundespolizei vier gesuchte Männer fest. Insgesamt werden 8.500 Euro an offenen Justizschulden beglichen – zwei Männer müssen ins Gefängnis.

Waidhaus: Zwei Männer müssen in Haft
Bei Grenzkontrollen am vergangenen Wochenende, vom 9. bis 11. Oktober 2026, hat die Bundespolizeiinspektion Waidhaus vier Haftbefehle vollstreckt. Insgesamt wurden 8.500 Euro an offenen Justizschulden beglichen. Zwei der gesuchten Männer konnten ihre Geldstrafen nicht bezahlen und mussten Ersatzfreiheitsstrafen antreten.
Am Freitag, 9. Oktober, kontrollierten die Beamten einen 22-jährigen Rumänen. Dabei stellten sie fest, dass die Staatsanwaltschaft Braunschweig mit einem Vollstreckungshaftbefehl nach ihm suchte. Das Amtsgericht Goslar hatte ihn im November 2024 wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe verurteilt.
Da er die geforderten 500 Euro nicht bezahlen konnte, brachten ihn die Bundespolizisten in die Justizvollzugsanstalt Weiden.
Am Samstag geriet ein weiterer Rumäne ins Visier der Fahnder. Gegen den 20-Jährigen lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth vor. Das Amtsgericht Nürnberg hatte ihn im November 2025 wegen Unterschlagung zu einer Geldstrafe verurteilt. Weil er die offenen 700 Euro nicht begleichen konnte, musste auch er eine mehrwöchige Ersatzfreiheitsstrafe antreten. Die Beamten lieferten ihn ebenfalls in die Justizvollzugsanstalt Weiden ein.
5.000 Euro wegen Geldwäsche bezahlt
Ebenfalls am Samstag kontrollierte die Bundespolizei einen 23-jährigen Griechen. Gegen ihn lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Mainz wegen Geldwäsche vor.
Um eine mehrmonatige Ersatzfreiheitsstrafe abzuwenden, musste der Mann insgesamt 5.000 Euro einschließlich Verfahrenskosten bezahlen. Er beglich den Betrag noch vor Ort und durfte seine Reise anschließend fortsetzen.
Beifahrer übernimmt 3.500 Euro
Am Sonntag, 11. Oktober, vollstreckten die Beamten den vierten Haftbefehl. Bei der Kontrolle eines 34-jährigen Slowaken stellten sie fest, dass die Staatsanwaltschaft Traunstein, Zweigstelle Rosenheim, nach ihm fahndete.
Das Amtsgericht Rosenheim hatte den Mann im Oktober 2024 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 3.500 Euro oder einer mehrwöchigen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Der Beifahrer übernahm die Zahlung und beglich die gesamte Summe. Damit blieb dem 34-Jährigen die Haft erspart. Die Bundespolizei erlaubte ihm anschließend die Weiterreise.
8.500 Euro Justizschulden beglichen
Die vier Kontrollen zeigen, dass offene Geldstrafen bei Grenzkontrollen zur Festnahme gesuchter Personen führen können. Während zwei Männer ihre Schulden nicht begleichen konnten und in die Justizvollzugsanstalt Weiden gebracht wurden, konnten die beiden anderen ihre Geldstrafen bezahlen und ihre Reise fortsetzen.
Weitere Informationen zu Fahndungen und Grenzkontrollen gibt es bei der Bundespolizei.
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