Waidhaus: Bundespolizei stoppt mutmaßlichen Schleuser
Von Jürgen Masching | Oberpfalz Aktuell
Quelle: Bundespolizeiinspektion Waidhaus
Bei Grenzkontrollen an der A6 verhindert die Bundespolizei vier unerlaubte Einreisen. Gegen einen Fahrer wird wegen des Verdachts der Schleusung ermittelt.

Waidhaus: Zwei Mitreisende ohne gültige Einreisedokumente
Bei Grenzkontrollen an der A6 bei Waidhaus hat die Bundespolizei am Sonntagabend, 11. Oktober 2026, die mutmaßliche Einschleusung von zwei Personen verhindert.
Die Beamten kontrollierten einen aus Tschechien einreisenden Pkw mit drei Insassen. Der 48-jährige aserbaidschanische Fahrer konnte gültige Reisedokumente vorlegen. Seine beiden Mitreisenden verfügten dagegen nicht über die erforderlichen Unterlagen für die Einreise nach Deutschland.
Die 52-jährige Beifahrerin hatte einen gültigen Reisepass und ein bereits abgelaufenes litauisches Schengenvisum dabei. Der 21-jährige Mitfahrer konnte lediglich einen gültigen Reisepass vorweisen.
Gegen den Fahrer leitete die Bundespolizei ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Einschleusens von Ausländern ein. Gegen die beiden Mitreisenden wird wegen des Verdachts der versuchten unerlaubten Einreise ermittelt. Ihre Zurückweisung über den Flughafen Frankfurt am Main nach Baku war für Montagabend, 12. Oktober, geplant.
Pakistaner nach Tschechien zurückgewiesen
Bereits in der Nacht von Samstag auf Sonntag kontrollierten Bundespolizisten einen 37-jährigen pakistanischen Staatsangehörigen bei der Einreise nach Deutschland. Er legte lediglich ein italienisches Flüchtlingsdokument vor. Einen gültigen Reisepass oder weitere einreiseberechtigende Unterlagen hatte er nicht dabei.
Die Beamten brachten den Mann zur weiteren Bearbeitung zur Bundespolizeiinspektion Waidhaus. Anschließend verweigerten sie ihm die Einreise und wiesen ihn nach Tschechien zurück. Zudem leiteten sie ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der versuchten unerlaubten Einreise ein.
Moldauer überschreitet Aufenthaltsdauer erneut
Auch einem 39-jährigen moldauischen Staatsangehörigen verweigerte die Bundespolizei am Samstagmittag, 10. Oktober, die Einreise. Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass er die zulässige visumfreie Aufenthaltsdauer von 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen bereits um 16 Tage überschritten hatte. Ein gültiges Visum oder einen Aufenthaltstitel konnte er nicht vorlegen.
Weitere Recherchen ergaben, dass der Mann bereits Ende Juli 2026 von der Bundespolizeiinspektion Trier wegen des Verdachts der versuchten unerlaubten Einreise angezeigt und über den Flughafen Frankfurt am Main zurückgewiesen worden war.
Trotzdem versuchte er erneut, nach Deutschland einzureisen. Da die Voraussetzungen für eine erneute visumfreie Einreise nicht vorlagen, verweigerte die Bundespolizei ihm abermals die Einreise. Am Sonntag, 11. Oktober, wurde er über den Flughafen Nürnberg nach Chișinău in Moldau zurückgeführt.
Die Bundespolizei setzt ihre Grenzkontrollen fort, um unerlaubte Einreisen zu verhindern und mögliche Schleusungsdelikte aufzudecken.
Weitere Informationen gibt es bei der Bundespolizei.
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