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Waidhaus: Grenzkontrolle stoppt Einreise

25. Sept.
2 Min. Lesezeit

Von Jürgen Masching | Oberpfalz Aktuell

Quelle: Bundespolizeiinspektion Waidhaus

Bei Kontrollen an der A6 vollstreckte die Bundespolizei zwei Haftbefehle und verweigerte einem 19-Jährigen die Einreise nach Deutschland.


Waidhaus: Grenzkontrolle stoppt Einreise

Grenzkontrolle führt zu zwei Festnahmen


Bei Grenzkontrollen an der A6 bei Waidhaus hatten Bundespolizisten am Donnerstag, 24. September 2026, gleich zweimal mit offenen Haftbefehlen zu tun.


Am Donnerstagnachmittag kontrollierten die Beamten einen 24-jährigen tschechischen Staatsangehörigen. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Siegen vorlag.


Der Mann war im Januar 2026 wegen Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Weil er die daraus entstandenen Schulden nicht bezahlt hatte, war im Juni ein Haftbefehl erlassen worden. Da der 24-Jährige die erforderliche Summe von rund 1.000 Euro einschließlich Verfahrenskosten nicht aufbringen konnte, wurde er festgenommen und noch am selben Nachmittag in die Justizvollzugsanstalt Weiden gebracht.


Zweiter Haftbefehl bei Einreise entdeckt


Ebenfalls am Donnerstag kontrollierte die Bundespolizei einen 49-jährigen rumänischen Staatsangehörigen bei der Einreise aus Tschechien.


Auch bei ihm führte die Personalienüberprüfung zu einem Treffer. Gegen den Mann lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth vor. Grundlage war eine Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.


Anders als der 24-Jährige konnte der Mann seine offenen Schulden vor Ort begleichen. Mit rund 400 Euro einschließlich Kosten wandte er die Ersatzfreiheitsstrafe ab und durfte seine Reise anschließend fortsetzen.


Grenzkontrolle: 40 Tage zu lange im Schengenraum


In der Nacht von Donnerstag auf Freitag kontrollierten Bundespolizisten außerdem einen 19-jährigen moldauischen Staatsangehörigen in einem Reisebus.


Der junge Mann besaß einen gültigen moldauischen Reisepass. Bei der Überprüfung seiner Ein- und Ausreisedaten stellten die Beamten jedoch fest, dass er sich insgesamt 130 Tage im Schengenraum aufgehalten hatte.


Für visumfreie Kurzaufenthalte gilt grundsätzlich eine Höchstgrenze von 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen. Für moldauische Staatsangehörige gilt die Visumbefreiung bei biometrischen Reisepässen.


Der 19-Jährige hatte die zulässige Aufenthaltsdauer damit um 40 Tage überschritten. Die Bundespolizei leitete ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz ein und verweigerte ihm die Einreise nach Deutschland.


Weitere Informationen zu Voraussetzungen und Abläufen einer Grenzkontrolle bietet die Bundespolizei online.


Einreise nach Deutschland verweigert

Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der 19-Jährige nach Tschechien zurückgewiesen.


Damit endeten die Kontrollen bei Waidhaus mit zwei vollstreckten Haftbefehlen und einer verhinderten Einreise. Die weiteren rechtlichen Folgen in den einzelnen Fällen richten sich nach den jeweiligen Verfahren.


Dieser Inhalt wurde mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung von einem Menschen geprüft, überarbeitet und freigegeben.

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