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Waidhaus: Einreise nach 32 Tagen zu viel gestoppt

  • vor 22 Stunden
  • 1 Min. Lesezeit

Bericht: Bundespolizei Waidhaus


Ein 37-jähriger Moldauer hatte sich mit zwei Reisepässen bereits 122 Tage im Schengenraum aufgehalten. Die Bundespolizei verhinderte seine Einreise.


Waidhaus: Einreise nach 32 Tagen zu viel gestoppt

Kontrolle an der A6 bei Waidhaus


Am Donnerstag, 3. September 2026, kontrollierten Bundespolizisten gegen 4 Uhr einen 37-jährigen Moldauer bei seiner Einreise nach Deutschland an der A6 bei Waidhaus.


Der Mann legte zunächst einen gültigen Reisepass vor. Bei der Überprüfung stellten die Beamten fest, dass er noch einen zweiten Reisepass besitzt. Deshalb wurden auch die mit diesem Dokument erfassten Reisebewegungen überprüft.


122 Tage statt erlaubter 90


Die Auswertung beider Reisepässe ergab, dass sich der Mann im maßgeblichen Zeitraum bereits insgesamt 122 Tage im Schengenraum aufgehalten hatte.

Für moldauische Staatsangehörige gilt grundsätzlich eine visumfreie Aufenthaltsdauer von höchstens 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen. Der 37-Jährige hatte diese Frist damit um 32 Tage überschritten.


Eine erneute Einreise nach Deutschland war deshalb nicht zulässig.


Festnahme und Rückführung geplant


Die Bundespolizei nahm den Mann fest und leitete ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der versuchten unerlaubten Einreise ein.


Noch am Donnerstag sollte der Moldauer auf dem Luftweg in sein Heimatland zurückgeführt werden. Nach Angaben der Bundespolizei wird eine direkte Rückführung ins Heimatland unter den entsprechenden rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen gegenüber einer Zurückweisung in einen angrenzenden Schengenstaat bevorzugt.


Zwölf ähnliche Fälle im August


Dass solche Fälle häufiger vorkommen, zeigen die Zahlen der Bundespolizeiinspektion Waidhaus. Allein im August wurden dort zwölf vergleichbare Zurückweisungen auf dem Luftweg direkt in die jeweiligen Heimatländer durchgeführt.

Weitere Informationen zur Arbeit der Bundespolizei finden sich auf der offiziellen Internetseite der Behörde.


Dieser Inhalt wurde mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung von einem Menschen geprüft, überarbeitet und freigegeben.


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