Waidhaus: 3.600 Euro statt Gefängnis
Von Jürgen Masching | Oberpfalz Aktuell
Quelle: Bundespolizeiinspektion Waidhaus
Bei Grenzkontrollen an der A6 haben Bundespolizisten in Waidhaus einen offenen Haftbefehl vollstreckt. Ein 34-Jähriger zahlte 3.600 Euro und konnte so eine Ersatzfreiheitsstrafe abwenden.

Waidhaus: Haftbefehl bei Grenzkontrolle entdeckt
Am Sonntag, 27. September 2026, kontrollierten Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus einen 34-jährigen tschechischen Staatsangehörigen bei den Grenzkontrollen an der A6.
Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten die Bundespolizisten fest, dass die Staatsanwaltschaft Ansbach nach dem Mann fahnden ließ.
Offene Justizschulden
Grund für den Haftbefehl waren noch offene Justizschulden aus einer Verurteilung durch das Amtsgericht Ansbach im Dezember 2025.
Der Mann war wegen Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Da er die geforderte Summe bislang nicht vollständig bezahlt hatte, ordnete die Staatsanwaltschaft Ansbach die Vollstreckung einer mehrwöchigen Ersatzfreiheitsstrafe an.
3.600 Euro bezahlt
Der 34-Jährige konnte den Gefängnisaufenthalt jedoch noch abwenden. Er zahlte den im Haftbefehl geforderten Gesamtbetrag von 3.600 Euro vollständig.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte der Mann seine Reise fortsetzen.
Weitere Informationen zur Arbeit der Bundespolizei gibt es bei der Bundespolizei.
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