top of page

Strafanzeige wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses in Mitterteich

  • 13. Aug.
  • 2 Min. Lesezeit

Ein Vorfall in Mitterteich hat am Freitagabend, dem 07.08.2026, für erhebliche Besorgnis gesorgt. Ein 56-jähriger Mann soll sich in der Nähe eines Kinderspielplatzes in der Dr.-Karl-Stingl-Straße auffällig verhalten haben. Die Polizei leitete daraufhin ein Strafverfahren wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses ein.


Augenhöhe Blick auf einen Kinderspielplatz mit leeren Spielgeräten in Mitterteich
Kinderspielplatz in Mitterteich nahe Dr.-Karl-Stingl-Straße

Der Vorfall in Mitterteich im Detail


Am Freitag gegen 18 Uhr wurde die Polizei in Mitterteich zu einem Kinderspielplatz in der Dr.-Karl-Stingl-Straße gerufen. Dort spielten drei Kinder im Alter von 12 bis 14 Jahren, als ein Mann den Eindruck erweckte, sich sexuell selbst zu befriedigen. Die Polizei traf den 56-jährigen irakischen Staatsangehörigen vor Ort an, stellte seine Personalien fest und erteilte ihm einen Platzverweis.


Das Verhalten des Mannes wurde als Erregung öffentlichen Ärgernisses eingestuft. Das bedeutet, dass er durch sein Verhalten die öffentliche Ordnung und das Anstandsgefühl der Allgemeinheit verletzt hat. Das Ordnungsamt wurde ebenfalls informiert, da es für die städtischen Spielplätze zuständig ist.


Rechtliche Grundlagen und Folgen


Erregung öffentlichen Ärgernisses ist ein Straftatbestand nach § 183 StGB (Strafgesetzbuch). Er umfasst Handlungen, die geeignet sind, die öffentliche Ordnung zu stören oder das Schamgefühl anderer Menschen zu verletzen. Besonders schwerwiegend wird dies, wenn Kinder betroffen sind.


Die Polizei in Waldsassen, die für die Region zuständig ist, hat ein Strafverfahren eingeleitet. Gegen den Tatverdächtigen wurde ein Aufenthalts- und Betretungsverbot für alle städtischen Anlagen erlassen. Das bedeutet, dass er sich nicht mehr in Bereichen aufhalten darf, die für die Öffentlichkeit, insbesondere für Kinder, zugänglich sind.


Die Ermittlungen laufen weiter. Nach Abschluss werden die Ergebnisse an die Staatsanwaltschaft übergeben, die über das weitere Vorgehen entscheidet.


Wie können Bürger helfen?


Die Polizei bittet Zeugen, die den Vorfall beobachtet haben oder weitere Hinweise geben können, sich bei der Polizeidienststelle Waldsassen unter der Telefonnummer 09632/849-0 zu melden. Jede Information kann helfen, den Sachverhalt aufzuklären und weitere Vorfälle zu verhindern.


Bürger sollten wachsam sein und auffälliges Verhalten melden. Gleichzeitig ist es wichtig, keine unberechtigten Anschuldigungen zu erheben, da diese strafrechtliche Folgen haben können.


Prävention und Schutz von Kindern


Der Schutz von Kindern in öffentlichen Räumen ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Eltern, Schulen und Behörden sollten gemeinsam daran arbeiten, dass Spielplätze und Parks sichere Orte bleiben.


Einige Maßnahmen, die helfen können:


  • Regelmäßige Kontrollen durch Polizei und Ordnungsamt

  • Aufklärung von Kindern über angemessenes Verhalten und Gefahren

  • Installation von Beleuchtung und Überwachungskameras an Spielplätzen

  • Förderung von Nachbarschaftshilfe und Aufmerksamkeit in der Gemeinschaft


Diese Schritte tragen dazu bei, dass Kinder unbeschwert spielen können und sich Eltern sicher fühlen.


Bericht: Polizei Waldsassen


Dieser Inhalt wurde mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung von einem Menschen geprüft, überarbeitet und freigegeben.

bottom of page