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Furth im Wald: Hausnotruf ohne Auftrag beantragt

27. Sept.
2 Min. Lesezeit

Von Jürgen Masching | Oberpfalz Aktuell

Quelle: Polizeiinspektion Furth im Wald

Eine 87-Jährige erhielt überraschend die Mitteilung über eine Kostenübernahme – obwohl sie nach eigenen Angaben nie einen Hausnotruf bestellt hatte.


Furth im Wald: Hausnotruf ohne Auftrag beantragt

Hausnotruf-Antrag sorgt bei Seniorin für Misstrauen


Eine 87-jährige Frau aus dem Gemeindegebiet Waffenbrunn erstattete am Freitag bei der Polizeiinspektion Furth im Wald Anzeige, nachdem nach ihrer Darstellung ohne ihr Wissen ein Antrag auf Kostenübernahme für einen Hausnotruf gestellt worden war.


Ausgangspunkt war ein Telefonat am 4. September 2026. Dabei meldete sich ein Anbieter von Hausnotrufsystemen bei der Seniorin und fragte persönliche Daten ab. Die Frau gab nach eigenen Angaben jedoch zu verstehen, dass sie keinen Hausnotruf wolle und erteilte keinen entsprechenden Auftrag.


Hausnotruf ohne Bestellung: Pflegekasse informiert Seniorin


Am 15. September erhielt die Frau ein Schreiben ihrer Pflegekasse. Darin wurde ihr mitgeteilt, dass die Kosten für einen Hausnotruf übernommen würden.


Da sie selbst keinen Hausnotruf bestellt hatte, nahm die Seniorin Kontakt mit ihrer Pflegekasse auf. Dabei stellte sich heraus, dass von dem Anbieter tatsächlich ein Antrag auf Kostenübernahme eingereicht worden war. Nach Angaben der Frau befand sich auf dem Antrag zudem eine Unterschrift, die nicht von ihr stammte.


Ermittlungen wegen möglichem Betrugsfall


Die Pflegekasse hat den Vorgang inzwischen storniert. Zu einem finanziellen Schaden kam es nach bisherigen Erkenntnissen nicht.


Die Polizei hat dennoch Ermittlungen aufgenommen. Dabei soll unter anderem geklärt werden, wie es zu dem Antrag kam und unter welchen Umständen die Unterschrift auf das Dokument gelangte.


Die Polizei rät bei unerwarteten Telefonanrufen dazu, persönliche Daten nur zurückhaltend weiterzugeben und sich nicht zu einem Vertragsabschluss drängen zu lassen. (polizei-beratung.de)


Hausnotruf-Antrag: Vorsicht bei unerwarteten Anrufen

Wer von einem unbekannten Anbieter telefonisch kontaktiert wird, sollte zunächst genau prüfen, mit wem er spricht und aus welchem Grund persönliche Daten benötigt werden. Die Polizei empfiehlt, bei unerlaubten oder verdächtigen Anrufen die Angaben zum Gespräch zu notieren und sich bei Bedarf beraten zu lassen. (polizei-beratung.de)


Wer einen Vorgang nicht selbst veranlasst hat, sollte außerdem nicht einfach zahlen oder Unterlagen ungeprüft unterschreiben. Stattdessen sollte der tatsächliche Anbieter beziehungsweise die zuständige Stelle über einen bekannten offiziellen Kontaktweg kontaktiert werden.


Im vorliegenden Fall konnte der Antrag inzwischen storniert werden. Die weiteren Ermittlungen der Polizei laufen.


Dieser Inhalt wurde mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung von einem Menschen geprüft, überarbeitet und freigegeben.

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