243 Fälle von Sozialversicherungsbetrug im Landkreis Schwandorf – zwei Unternehmer verurteilt
- 13. Aug.
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Aktualisiert: 16. Aug.
Ein Fall aus dem Landkreis Schwandorf beschäftigt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit über mehrere Jahre: Bei einem Transportunternehmen wurden insgesamt 243 Fälle des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt festgestellt. Zwei Verantwortliche wurden vom Amtsgericht Regensburg zu Freiheitsstrafen auf Bewährung verurteilt. Der entstandene Schaden bei den Sozialversicherungsbeiträgen beträgt insgesamt 89.226,31 Euro.

Ermittlungen begannen nach Hinweisen ehemaliger Beschäftigter
Ausgangspunkt der Ermittlungen waren Hinweise ehemaliger Beschäftigter des Transportunternehmens. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit Weiden i.d.OPf. des Hauptzollamts Regensburg nahm die Hinweise auf und untersuchte die Beschäftigungs- und Abrechnungsverhältnisse des Unternehmens. Nach Angaben des Hauptzollamts stellten die Ermittler fest, dass über mehrere Jahre Sozialversicherungsbeiträge für Beschäftigte nicht ordnungsgemäß abgeführt worden waren. Der untersuchte Zeitraum reicht von Mai 2019 bis Mai 2024.
Wie wurden die Arbeitszeiten verschleiert?
Nach den Ermittlungen wurden Beschäftigten in erheblichem Umfang steuerfreie Nachtzuschläge gezahlt, obwohl die entsprechende Nachtarbeit nicht geleistet worden war. Dadurch sollten die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden anders dargestellt werden. Nach Angaben des Hauptzollamts wurden auf diese Weise Sozialversicherungsbeiträge vorenthalten. Insgesamt stellten die Ermittler 243 Fälle fest. Davon entfielen:
145 Fälle auf eine GmbH
98 Fälle auf ein Einzelunternehmen
Fast 90.000 Euro Schaden
Der finanzielle Schaden bei den vorenthaltenen Gesamtsozialversicherungsbeiträgen beträgt laut Hauptzollamt insgesamt 89.226,31 Euro.
Auf die GmbH entfielen:
48.834,77 Euro
Beim Einzelunternehmen waren es:
40.391,54 Euro
Damit ergibt sich ein Gesamtschaden von:
89.226,31 Euro
Zwei Verantwortliche verurteilt
Das Amtsgericht Regensburg verurteilte zwei Verantwortliche. Ein Verantwortlicher, der sowohl Geschäftsführer der GmbH als auch Inhaber des Einzelunternehmens war, erhielt wegen 243 Fällen eine Gesamtfreiheitsstrafe von:
1 Jahr und 7 Monate
Der zweite Verantwortliche wurde wegen 145 Fällen zu:
9 Monaten Freiheitsstrafe
verurteilt.
Beide Angeklagten hatten sich in der Hauptverhandlung geständig gezeigt.
Die Freiheitsstrafen wurden jeweils für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist rechtskräftig.
Ausgestellte Behörde: Hauptzollamt Regensburg (Finanzkontrolle Schwarzarbeit Weiden i.d.OPf.)
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