Waidhaus: Drei Moldauer nach Grenzkontrolle zurückgewiesen
- 24. Aug.
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Drei Personen aus der Republik Moldau durften nicht nach Deutschland einreisen und wurden mit dem Flugzeug in ihr Heimatland zurückgeschickt.

Grenzkontrolle auf der A6 bei Waidhaus
Am Samstagabend, 22.08.2026, kontrollierten Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus drei moldauische Staatsangehörige bei Grenzkontrollen auf der A6. Allen dreien wurde die Einreise nach Deutschland verweigert, und sie wurden am Sonntagabend mit dem Flugzeug in ihr Heimatland zurückgewiesen.
Fehlende Einreisedokumente und Überschreitung der Aufenthaltsdauer
Fall 1: 28-jähriger Mann
Ein 28-jähriger Moldauer wollte mit einem internationalen Linienbus (Prag–Brügge) nach Deutschland einreisen. Er konnte sich mit einem gültigen moldauischen Reisepass ausweisen, hatte jedoch keine weiteren Dokumente, die ihm die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland erlauben. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass er die maximale erlaubte Aufenthaltsdauer im Schengen-Raum von 90 Tagen um 82 Tage überschritten hatte.
Fall 2: 21-jährige Frau und 26-jähriger Mann
Nur kurze Zeit später kontrollierten die Beamten zwei weitere moldauische Staatsangehörige (eine 21-jährige Frau und ein 26-jähriger Mann) in einem internationalen Linienbus (Chisinau–Paris). Auch sie konnten keine weiteren Dokumente vorweisen. Bei der Überprüfung wurde festgestellt, dass beide die maximale erlaubte Aufenthaltsdauer im Schengen-Raum erheblich überschritten hatten.
Rückweisung und mögliche Wiedereinreisesperre
Die Beamten leiteten Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz ein und verweigerten den drei Personen die Einreise nach Deutschland. Die drei Moldauer wurden am Sonntagabend zum Flughafen Nürnberg gebracht und mit dem Flugzeug in ihr Heimatland zurückgewiesen. Ob sie eine mindestens einjährige Wiedereinreisesperre für den Schengen-Raum erhalten, wird derzeit noch geprüft.
Bundespolizeiinspektion Waidhaus
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