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Polizei Burglengenfeld: Alle Meldungen vom 26.09.2026

27. Sept.
2 Min. Lesezeit

Von Jürgen Masching | Oberpfalz Aktuell

Quelle: Polizeiinspektion Burglengenfeld

Zwei Fälle in Nittenau und Maxhütte-Haidhof zeigen, dass Alkohol auch auf E-Scootern rechtliche Folgen haben kann.


Polizei Burglengenfeld: Alle Meldungen vom 26.09.2026

Nittenau: Unfall nach Vorfahrtverstoß


Am Samstag, 26. September 2026, kam es gegen 16:55 Uhr auf der Auffahrt Nittenau-Süd zur B16 zu einem Verkehrsunfall zwischen zwei Pkw. Nach ersten Erkenntnissen missachtete ein 62-jähriger Autofahrer beim Auffahren auf die Bundesstraße die Vorfahrt einer 25-jährigen Autofahrerin. Durch den Zusammenstoß wurden beide Fahrzeuge so stark beschädigt, dass sie abgeschleppt werden mussten. Verletzt wurde niemand.


Bei der anschließenden Unfallaufnahme stellten die Polizeibeamten beim 62-Jährigen alkoholtypische Ausfallerscheinungen fest. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert, der nach Angaben der Polizei im strafbaren Bereich lag. Daraufhin wurde eine Blutentnahme durchgeführt und der Führerschein sichergestellt. Gegen den Mann wird nun wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs ermittelt.


Alkohol im Straßenverkehr betrifft auch E-Scooter


Ebenfalls am Samstag kontrollierte die Polizeiinspektion Burglengenfeld einen 45-jährigen E-Scooter-Fahrer im Stadtgebiet von Maxhütte-Haidhof. Die Beamten bemerkten Alkoholgeruch und führten einen gerichtsverwertbaren Atemalkoholtest durch. Dieser ergab einen Wert oberhalb des gesetzlich zulässigen Bereichs. Die Weiterfahrt wurde daraufhin untersagt.


Nach geltendem Recht gelten E-Scooter als Kraftfahrzeuge. Damit greift grundsätzlich auch die gesetzliche 0,5-Promille-Grenze des § 24a StVG; bei einer Atemalkoholkonzentration von mindestens 0,25 mg/l liegt eine Ordnungswidrigkeit vor.


Polizei Burglengenfeld: Zwei Fälle, zwei unterschiedliche Verfahren


Während beim 62-jährigen Autofahrer wegen des Unfallgeschehens und der festgestellten Alkoholisierung ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet wurde, erwartet den E-Scooter-Fahrer nach Angaben der Polizei ein Verfahren wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit.


Alkohol im Straßenverkehr kann somit nicht nur für Autofahrer Konsequenzen haben. Auch Nutzer von E-Scootern müssen die geltenden Regeln beachten. Weitere Informationen zum Thema Alkohol im Straßenverkehr gibt die Polizeiliche Kriminalprävention.


Dieser Inhalt wurde mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung von einem Menschen geprüft, überarbeitet und freigegeben.

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