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Grenzkontrollen der Bundespolizei Waidhaus: Haftbefehle und Reizstoff

  • 20. Aug.
  • 2 Min. Lesezeit

Beamte der Bundespolizei Waidhaus vollstrecken Haftbefehle und beschlagnahmen Pfefferspray bei Kontrollen auf der A6.


Waidhaus

Am Mittwoch, den 19. August 2026, führten Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus auf der A6 bei Waidhaus routinemäßige Grenzkontrollen durch. Dabei vollstreckten sie zwei Haftbefehle und entdeckten ein verbotenes Reizstoffsprühgerät.


Vollstreckungshaftbefehl gegen tschechische Staatsangehörige


Am Morgen kontrollierten die Einsatzkräfte eine 32-jährige tschechische Staatsangehörige, die als Insassin in einem internationalen Linienbus auf der Strecke Prag–München aus Tschechien nach Deutschland einreiste. Bei der Überprüfung ihrer Personalien stellten die Beamten fest, dass die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth sie zur Fahndung ausgeschrieben hatte. Das Amtsgericht Nürnberg hatte die Frau vor einem Jahr wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt. Da sie ihre Justizschulden nicht beglichen hatte, lag ein Vollstreckungshaftbefehl vor. Die Frau konnte die Schuld jedoch vor Ort begleichen und entging so der Ersatzfreiheitsstrafe.


Rumänischer Staatsbürger mit ausstehender Geldstrafe


Kurze Zeit später überprüften die Bundespolizisten einen 33-jährigen rumänischen Staatsbürger, der als Mitfahrer in einem rumänischen Pkw zur Einreisekontrolle kam. Der Datenabgleich ergab, dass der Mann von der Staatsanwaltschaft Heilbronn gesucht wurde. Das Amtsgericht Öhringen hatte ihn im Juni 2025 wegen besonders schweren Diebstahls zu 90 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt. Zudem zeigte die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg Interesse an seinem Aufenthaltsort. Auch hier konnte der Mann seine ausstehende Geldstrafe begleichen und durften die Weiterreise antreten.


Verbotenes Pfefferspray bei Waidhaus beschlagnahmt


Bei der Kontrolle eines 26-jährigen tschechischen Staatsbürgers, der in einem internationalen Linienbus auf der Strecke Prag–Amsterdam unterwegs war, fanden die Beamten ein verbotenes Reizstoffsprühgerät. Der Mann hatte ein Pfefferspray in seiner Bauchtasche bei sich, auf das er jederzeit hätte zugreifen können. Die Bundespolizisten beschlagnahmten das Spray und leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz ein. Auch er durften die Reise fortsetzen.


Meldung der Bundespolizeiinspektion Waidhaus


Dieser Inhalt wurde mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung von einem Menschen geprüft, überarbeitet und freigegeben.

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