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Einreiseverweigerung bei Grenzkontrolle auf der A6

  • 3. Aug.
  • 2 Min. Lesezeit

Bei einer nächtlichen Kontrolle auf der Autobahn 6 bei Waidhaus verweigerten Bundespolizisten einem Nordmazedonier die Einreise – der Mann hatte die Schengen-Regeln missachtet.


Grenzkontrolle

Nächtliche Grenzkontrolle auf der A6


In der Nacht von Samstag auf Sonntag, dem 2. August 2026, führten Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus routinemäßige Grenzkontrollen auf der Autobahn 6 durch. Dabei fiel den Einsatzkräften ein bulgarischer Personenkraftwagen auf, der in Richtung Deutschland unterwegs war. Die Beamten entschieden sich, das Fahrzeug an der Grenze anzuhalten und die Insassen zu überprüfen.


Schengen-Aufenthalt um Monate überschritten


Als Beifahrer saß ein 47-jähriger nordmazedonischer Staatsangehöriger im Auto. Er wies sich mit seinem gültigen nordmazedonischen Reisepass aus. Bei der anschließenden Überprüfung seiner Personalien stellten die Polizisten jedoch fest, dass der Mann sich bereits seit Anfang Februar 2026 ununterbrochen im Schengen-Raum aufhielt. Damit hatte er die maximal erlaubte Aufenthaltsdauer von 90 Tagen um mehrere Monate überschritten.


Wiederholter illegaler Einreiseversuch


Die Recherche ergab zudem, dass der Nordmazedonier erst vor wenigen Tagen an einem anderen Grenzübergang versucht hatte, unerlaubt nach Deutschland einzureisen. Die Bundespolizei hatte ihm dort bereits die Einreise verweigert und ihn nach Tschechien zurückgewiesen. Da er nun erneut versuchte, die deutsche Grenze zu passieren, verweigerten die Beamten ihm ein weiteres Mal die Einreise. Die Behörden ordneten seine sofortige Rückführung an. Noch am Montag wurde der Mann über den Flughafen Nürnberg mit einem Flugzeug in sein Heimatland zurückgewiesen.


Ermittlungen auch gegen den Fahrer


Auch gegen den Fahrer des bulgarischen Fahrzeugs leiteten die Bundespolizisten ein Ermittlungsverfahren ein. Der 37-jährige ungarische Staatsbürger soll dem Nordmazedonier bei der illegalen Einreise geholfen haben. Gegen ihn wird nun wegen Beihilfe zur unerlaubten Einreise ermittelt. Zudem steht er im Verdacht, ohne gültige Fahrerlaubnis gefahren zu sein. Nach dem Aufenthaltsgesetz durfte er zwar nach Deutschland einreisen, nicht jedoch als Fahrer des Personenkraftwagens. Ein anderer Insasse übernahm daraufhin die Weiterfahrt.


Bericht: Bundespolizei Waidhaus


Dieser Inhalt wurde mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung von einem Menschen geprüft, überarbeitet und freigegeben.


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