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E-Bike Kontrolle: 15-Jähriger ohne Fahrerlaubnis erwischt

  • 4. Aug.
  • 2 Min. Lesezeit

Bei einer Verkehrskontrolle in Furth im Wald stellte die Polizei ein manipuliertes E-Bike fest, das als Kleinkraftrad eingestuft werden musste.


E-Bike

Auffälliges Fahrverhalten auf der B20


Am Montagvormittag, 3. August 2026, fielen Beamten der Polizeiinspektion Furth im Wald auf der Bundesstraße 20 kurz vor dem Grenzübergang Schafberg ein E-Bike-Fahrer auf. Der Jugendliche bewegte sich mit augenscheinlich hoher Geschwindigkeit, ohne dabei in die Pedale zu treten. Die Beamten entschieden sich, den 15-Jährigen aus der mittelfränkischen Gemeinde Schwarzenbruck anzuhalten und das Zweirad zu kontrollieren.


Fahrzeug als Kleinkraftrad eingestuft


Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass das Fahrzeug nicht lediglich über eine übliche Tretunterstützung verfügte. Vielmehr konnte das E-Bike auch ohne jegliche Pedalbewegung allein mittels Motorkraft gefahren werden. Ein anschließender Geschwindigkeitstest auf dem Prüfstand der Polizei ergab eine Höchstgeschwindigkeit von über 25 Stundenkilometern. Damit handelt es sich rechtlich nicht mehr um ein herkömmliches Pedelec, sondern um ein Kleinkraftrad. Für ein solches Fahrzeug sind mindestens die Fahrerlaubnis der Klasse AM, eine gültige Haftpflichtversicherung mit Versicherungskennzeichen sowie das Tragen eines geeigneten Schutzhelms vorgeschrieben.


Ermittlungen auch gegen die Mutter


Der 15-Jährige konnte weder die erforderliche Fahrerlaubnis noch einen Versicherungsschutz nachweisen. Gegen ihn wurden deshalb Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet. Da der Jugendliche das Fahrzeug nach eigenen Angaben von seiner Mutter ausgeliehen hatte, wird auch gegen diese wegen des Verdachts des Ermächtigens als Halter zum Fahren ohne Fahrerlaubnis ermittelt. Das Zweirad wurde sichergestellt.


Warnung vor illegalen E-Bikes


Die Polizei weist darauf hin, dass insbesondere im Internet angebotene E-Bikes und elektrisch angetriebene Zweiräder, vor allem aus außereuropäischen Ländern, häufig nicht den in Deutschland geltenden Vorschriften entsprechen. Bereits die Möglichkeit, das Fahrzeug ohne Pedalbewegung allein mit Motorkraft zu bewegen oder eine höhere bauartbedingte Geschwindigkeit, kann dazu führen, dass das Fahrzeug rechtlich als Kleinkraftrad eingestuft wird. Käufer sollten sich daher vor dem Erwerb genau über die geltenden Zulassungs-, Versicherungs- und Fahrerlaubnisvorschriften informieren, um strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.


Bericht der Polizei Furth im Wald


Dieser Inhalt wurde mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung von einem Menschen geprüft, überarbeitet und freigegeben.

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