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Bundespolizei: Brücken-Selfie endet mit Einsatz – Einreise verweigert

  • 30. Juli
  • 2 Min. Lesezeit

Bundespolizei Waldmünchen: Ein riskantes Brücken-Selfie endete mit Ermittlungen, zudem wurden zwei Ukrainer nach versuchter unerlaubter Einreise zurückgewiesen.


Bundespolizei

Lebensgefährliche Kletteraktion am Hauptbahnhof Regensburg


Am Mittwoch, 29. Juli 2026, gegen 4.00 Uhr beobachtete eine Bundespolizeistreife am Bahnsteig 1 des Hauptbahnhofes Regensburg einen 20-jährigen Deutschen, als er aus dem Gleisbereich stieg. Auf Nachfrage gab der junge Mann lediglich an, seinen Schuh aus dem Gleisbereich geholt zu haben. Die Bundespolizisten klärten ihn über die Gefahren des unbefugten Aufenthaltes im Gleisbereich auf und erteilten anschließend einen Platzverweis. Der 20-Jährige zeigte sich von den Ermahnungen nur wenig beeindruckt und verließ den Bahnhof erst nach mehrmaliger Aufforderung.


Anschließend leitete die Bundespolizeiinspektion Waldmünchen Ermittlungen wegen des unbefugten Aufenthaltes in den Gleisen ein. Die Auswertung der Videoaufzeichnungen ergab, dass der 20-Jährige nur wenige Minuten vor der Kontrolle über das Geländer der Galgenbergbrücke geklettert und einhändig für ein Selfie posiert hatte. Dabei fiel offenbar der Schuh in den Gleisbereich. Im Nahbereich der Kletteraktion befanden sich zudem Oberleitungen.


Warnung vor lebensgefährlichem Verhalten


Die Bundespolizeiinspektion Waldmünchen warnt eindringlich vor diesem leichtsinnigen Verhalten. Das Klettern über Brückengeländer ist lebensgefährlich und kann zu einem tödlichen Absturz führen. Durch Bahnoberleitungen fließen 15.000 Volt. Nicht nur das Berühren der Oberleitung ist lebensgefährlich, schon die bloße Annäherung kann einen Stromüberschlag auslösen. Der unbefugte Aufenthalt im Gleisbereich ist ebenfalls lebensgefährlich, da Züge einen langen Bremsweg haben und nicht ausweichen können. Geldbußen wegen Ordnungswidrigkeiten oder gar strafrechtliche Ermittlungen wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr können die Folge sein.


Zwei Ukrainer nach versuchter unerlaubter Einreise zurückgewiesen


Am Dienstag, 28. Juli 2026, kontrollierten Bundespolizisten im grenzüberschreitenden Zug aus Prag eine 67-jährige Ukrainerin und einen 39-jährigen Ukrainer im Bereich Furth im Wald. Beide Personen konnten die für die Einreise und den Aufenthalt notwendigen Dokumente nicht vorlegen. Da der Verdacht der unerlaubten Einreise bestand, nahmen die Beamten die beiden zur weiteren Sachbearbeitung mit auf die Dienststelle. Nach erfolgter Sachverhaltserforschung und Rücksprache mit dem Gemeinsamen Zentrum in Schwandorf verweigerten die Bundespolizisten den beiden Ukrainern die Einreise.


Das Bundespolizeirevier Furth im Wald ermittelt wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wiesen die Beamten die Frau und den Mann nach Tschechien zurück.

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