Betrugsmasche in Vilseck: Täter täuscht Supermarkt-Mitarbeiter
- 28. Juli
- 2 Min. Lesezeit
Ein unbekannter Täter gab sich in einem Supermarkt in Vilseck als Mitarbeiter eines Technikteams aus und erbeutete Guthabenkarten-Codes. Die Polizeistation Vilseck warnt vor dieser Masche und gibt wichtige Tipps.

Erster Anruf: Guthabenkarten aktiviert und Codes übermittelt
Vor wenigen Tagen gab ein unbekannter Täter in einem ortsansässigen Supermarkt in Vilseck vor, Mitarbeiter eines Technikteams zu sein. Er behauptete, eine kürzlich tatsächlich vorgelegene Störung zu behandeln. Daraufhin sollten Guthabenkarten mit grösseren Betraegen aus dem Sortiment genommen werden. Durch geschickte Gespraechsfuehrung gelang es dem Taeter, die Angestellte des Marktes zur Aktivierung von rund zwei Dutzend Guthabenkarten und zur Uebermittlung der Codes zu animieren.
Zweiter Anruf: Mitarbeiterin wird hellhoerig
Zwei Tage später nahm ein unbekannter Taeter erneut telefonischen Kontakt mit dem Supermarkt auf. Er forderte, dass auch Guthabenkarten bestimmter Prepaid-Aufladekarten fuer das Mobilfunknetz aus dem Sortiment genommen werden sollten. Auf Anleitung aktivierte eine weitere Mitarbeiterin eine Guthabenkarte und wurde sofort hellhoerig, als sie den zugehoerigen Code uebermitteln sollte.
Schaden im niedrigen vierstelligen Bereich
Durch dieses betruegerische Vorgehen entstand dem Markt bislang ein Vermoegensschaden in einem niedrigen vierstelligen Euro-Bereich.
Warnung und Tipps der Polizeistation Vilseck
Die Polizeistation Vilseck warnt eindringlich vor dieser und aehnlichen Betrugsmaschen. Gewerbetreibende und Mitarbeiter sollten folgende Massnahmen beachten:
Schulen Sie das Personal im Umgang mit Guthabenkarten. Weisen Sie ihr Personal auf die Betrugsmasche hin. Hinterlegen Sie eine Liste mit den Telefonnummern der Dienstleister und Anbieter fuer Rueckrufe. Seien Sie vorsichtig bei angeblichen Defekten von Geraeten oder ungueltigen Wertkarten. Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen. Geben Sie Codes oder Kartennummern niemals telefonisch, per E-Mail oder Messenger weiter.
Wird eine Uebermittlung von Codes gefordert, legen Sie auf und waehlen selbst die Nummer des Dienstleisters oder Anbieters zur Bestaetigung der Richtigkeit. Haben Sie Codes uebermittelt, kontaktieren Sie unverzueglich den Dienstleister oder Anbieter zur Stornierung der uebermittelten Codes. Beenden Sie fragwuerdige Gespraeche umgehend und informieren Sie die Polizei.
