Amberg: Polizei stoppt getunte E-Scooter
Zwei manipulierte E-Scooter waren deutlich schneller als erlaubt. Die Polizei kündigt deshalb verstärkte Kontrollen in Amberg an.

Quelle: Polizeiinspektion Amberg
Amberg - Zwei Roller deutlich zu schnell
AMBERG. Die Polizei hat am Donnerstagabend zwei E-Scooter-Fahrer kontrolliert und dabei technische Manipulationen festgestellt. Beide Roller waren so verändert worden, dass sie deutlich schneller als die erlaubten 20 km/h fahren konnten.
Bei den Fahrern handelt es sich um einen 26-jährigen Mann aus Sulzbach-Rosenberg und einen 17-jährigen Amberger. Beide müssen sich nun wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie wegen Verstößen gegen die Vorschriften für E-Scooter verantworten.
Polizei kündigt mehr Kontrollen an
Die Polizeiinspektion Amberg warnt eindringlich vor dem Tuning von E-Scootern. Durch die höheren Geschwindigkeiten steigt das Unfallrisiko erheblich. Gleichzeitig sind Bremsen, Reifen und Fahrwerk der Fahrzeuge grundsätzlich für die zulässige Höchstgeschwindigkeit ausgelegt.
Polizeihauptkommissar Dominik Lehmeier kündigte deshalb verstärkte Kontrollen im Stadtgebiet an. Neben technischen Manipulationen nehmen die Beamten auch andere häufige Verstöße ins Visier.
Dazu gehören das Fahren auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen, die Mitnahme weiterer Personen sowie Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss.
Tuning kann teuer werden
Wer einen E-Scooter technisch verändert, riskiert den Verlust der Betriebserlaubnis. Auch der Versicherungsschutz kann betroffen sein. Je nach Verstoß drohen Bußgelder, Punkte in Flensburg und weitere strafrechtliche Konsequenzen.
Für E-Scooter gelten zudem klare technische Vorgaben. Die Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen höchstens 20 km/h schnell sein und benötigen unter anderem eine gültige Allgemeine Betriebserlaubnis sowie eine Haftpflichtversicherung.
Auch Alkohol ist ein Thema
Die Polizei weist außerdem darauf hin, dass für E-Scooter-Fahrer strenge Alkoholgrenzen gelten. Für Fahranfänger in der Probezeit und Menschen unter 21 Jahren gilt die Null-Promille-Grenze.
Für andere Fahrer gilt grundsätzlich die 0,5-Promille-Grenze. Ab 1,1 Promille liegt eine Straftat vor. Bei alkoholbedingten Ausfallerscheinungen kann eine Strafbarkeit bereits ab 0,3 Promille eintreten.
Die Polizei appelliert an E-Scooter-Nutzer, die geltenden Regeln einzuhalten. Die Kontrollen sollen sowohl im normalen Streifendienst als auch bei gezielten Schwerpunktaktionen fortgesetzt werden.
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